Kreditnehmer, die sich für ein Annuitätendarlehen entscheiden, vereinbaren mit ihrer Bank in der Regel eine Zinsbindungszeit, die zwischen 5-20 Jahren betragen kann. In der Praxis wird in den meisten Fällen die Standard-Zinsbindung von zehn Jahren gewählt. Mit Ablauf dieser Zinsbindung ist der Kreditbetrag in der Regel noch nicht getilgt, da Kreditnehmer eine anfängliche Tilgung von ein bis fünf Prozent vereinbaren. Wer eine anfängliche Tilgung von ein bis zwei Prozent wählt, muss mit Gesamtlaufzeiten von 25-35 Jahren rechnen.
Mit dem Ende der Zinsbindung verbleibt also eine Restschuld, deren Höhe vielfach bereits bei Vertragsabschluss berechnet wurde. Wer Sondertilgungen in die Finanzierung einbringt, kann eine Reduzierung der Kreditsumme und somit eine geringere Summe für die folgende Prolongation erreichen.
Wie geht’s weiter mit der Restschuld Ihrer Baufinanzierung?
Etwa vier bis sechs Wochen vor dem Ablauf der Zinsbindung wird die aktuell finanzierende Bank ein so genanntes Prolongationsangebot erstellen. Hierbei handelt es sich um das Angebot für die weitere Finanzierung im Haus. Wer als Kreditnehmer also mit seiner Bank zufrieden ist und die weitere Finanzierung auch dort erledigen möchte, kann mit seiner Unterschrift die Vertragsverlängerung erreichen. Eine separate Kreditprüfung erfolgt im Rahmen des Prolongationsangebotes nicht, sofern die monatlichen Kreditraten bisher regelmäßig und pünktlich erbracht wurden. Lediglich dann, wenn Leistungsstörungen vorhanden sind, kann die Bank mitunter die Einreichung erneuter Bonitätsunterlagen fordern und mehr wissen wollen.
Im Rahmen des Prolongationsangebots wird die Bank die Verzinsung des aktuellen Darlehens an das allgemeinen Zinsniveau anpassen. Je nach Zinsniveau kann sich der Zins hierdurch sowohl nach oben wie auch nach unten verändern. Um dieses Zinsänderungsrisiko zu reduzieren kann es sich lohnen, bereits vor dem Eingang des Prolongationsangebotes die Angebote anderer Banken anzufordern. So kann dann mit Eingang des Prolongationsangebotes überprüft werden, ob die eigene Hausbank wirklich das beste Angebot bietet oder ob andere Banken mitunter günstiger finanzieren. In diesem Fall ist mit Ablauf der Zinsbindungsfrist dann die Umschuldung möglich. Kündigungsfristen müssen dann nicht eingehalten werden, denn die Darlehen sind mit Ablauf der Zinsbindung fällig, hier ist lediglich die Überweisung des noch offenen Darlehensbetrages möglich.