Es gibt Situationen, in denen Banken dem Kreditnehmer einen Kredit nur dann gewähren, wenn dieser bestimmte Auflagen erfüllt. Eine dieser Auflagen kann sein, dass ein Bürge – quasi als zusätzlicher Kreditnehmer – den Kredit mit abschließt, der für den Fall, dass der eigentliche Kreditnehmer die Raten nicht mehr zahlt, mit seinem Vermögen für den Kredit haftet. Etwas anders, aber dennoch ähnlich, verhält es sich, wenn Banken als Bürgen für ihren Kunden auftreten. Sie treten dann zwar nicht als weiterer Kreditnehmer in einem Kreditvertrag auf, doch haften sie für den Fall der Fälle auch im Umfang der Kreditsumme. Eine solche Bürgschaft wird Aval genannt, allerdings fließt im Unterschied zur tatsächlichen Bürgschaft zunächst einmal kein Geld.
Avale (Bankbürgschaften) im Kontext der Mieter/Vermieter-Beziehung
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Ein Vermieter verlangt in der Regel bei einer Neuvermietung von dem Neumieter, dass dieser drei Monatsnettomieten als Kaution hinterlegt. Für den Vermieter ist diese Zahlung ein erster Hinweis, dass sein potenzieller Mieter solvent ist. Die Kaution wird auf einem Sparbuch hinterlegt und bei Beendigung des Mietverhältnisses erhält der Mieter das Kapital nebst Zinsen zurück. Sollten allerdings Renovierungsarbeiten notwendig sein, die der Mieter eigentlich hätte leisten müssen und nun vom Vermieter in Angriff genommen werden, kann dieser auf das Kautionssparbuch zurückgreifen.
Bei einem Aval unterbleibt die Zahlung einer Kaution in Form von Bargeld, sondern die Bank bürgt als Bank dafür, dass das Geld tatsächlich zur Verfügung gestellt wird, sollte es benötigt werden. Wenn beispielsweise die Miete nicht mehr gezahlt wird oder beim Auszug tatsächlich Renovierungsarbeiten notwendig sind, die der Mieter nicht zahlen kann, kann sich der Vermieter an die Bank wenden und um Auszahlung des Avals bitten.
Avalprovision: die Kosten der Bürgschaft
Dafür, dass die Bank als Bürge zur Verfügung steht, berechnet sie dem Kunden eine entsprechende Aval-Provision. Sie ist abhängig von der Höhe des Aval, liegt üblicherweise zwischen 2,5 und 5 % der Summe. Gezahlt wird diese Provision meist vierteljährlich; aber auch monatliche, halbjährliche oder auch jährliche Zahlungsweisen können vereinbart werden.