Es kann verschiedene Lebenssituationen geben, in denen Bausparer über die Notwendigkeit der Auflösung eines Bausparkontos nachdenken. Benötigte Liquidität oder die Veränderung eines angestrebten Zieles – dies sind Beispiele, welche häufig zur Kündigung eines Bausparkontos führen.
- Doch was sollte mit Blick auf die Vertragskündigung alles beachtet werden?
- Wann und wie sollte die Kündigung eines Bausparvertrages idealerweise in die Wege geleitet werden?
Der folgende Ratgeber beschäftigt sich mit dem Thema „Bausparvertrag kündigen“ und beinhaltet wichtige Tipps und Tricks, welche im Bedarfsfall unbedingt beachtet werden sollten.
Häufige Gründe für die Kündigung eines Bausparvertrages
Bei den meisten Bausparern entsteht der Wunsch einer Vertragsauflösung, wenn sie das im Bausparkonto gebundene Kapital benötigen, beispielsweise um ihr Girokonto auszugleichen, Konsum zu betreiben oder eine ungeplante Rechnung zu begleichen.
Darüber hinaus nutzen viele Kunden ein Bausparkonto zur Anlage von vermögenswirksamen Leistungen. Da auf ein „reines vL-Konto“ maximal ein jährlicher Höchstbetrag von 480,00 EUR eingehen kann, sind derartige Bausparkonten nur selten bzw. nach einer Laufzeit von mehreren Jahren zuteilungsreif. Das Aussprechen einer Kündigung ist in diesem Zusammenhang die einzige Möglichkeit, um an das angesparte „Geld vom Chef“ zu gelangen.
Darüber hinaus werden Bausparverträge häufig gekündigt, wenn sich das ursprünglich angedachte Sparziel verändert hat. Dies kann beispielsweise aufgrund von persönlichen Gründen oder einer allgemeinen Veränderung des Zinsniveaus passieren (insbesondere dann, wenn die festgeschriebenen Konditionen des Bausparvertrages nicht mehr zeitgemäß sind und es nur unzureichende Möglichkeiten für einen Tarifwechsel gibt).
Die Kündigung eines Bausparkontos kann natürlich auch sinnvoll sein, um beispielsweise einen Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, welcher im Vergleich zur unter Umständen geringen Sparverzinsung des Bausparvertrages einen wesentlich höheren Darlehenszins besitzt. Die Summe der eingesparten Kreditzinsen ist eine Art „umgedrehte Rendite“ für den Kunden, welche sich insbesondere bei älteren Darlehensverträgen lohnen kann.
Welche Möglichkeiten gibt es für die Vertragsauflösung?
Grundsätzlich kann ein Bausparvertrag bausparkassenübergreifend zu jeder Zeit gekündigt werden. Hinsichtlich der einzelnen Möglichkeiten zur Durchführung der gewünschten Vertragsauflösung existieren von Bausparkasse zu Bausparkasse große Unterschiede.
- Jede Bausparkasse bietet eine Kündigungsmöglichkeit mit verlängerter „Wartezeit“ beziehungsweise Kündigungsfrist an, welche beispielsweise bei drei oder sechs Monaten liegen kann. Die Bausparkassen rechtfertigen eine derartige Kündigungsdauer mit der Tatsache, dass jegliches Bausparguthaben ein Teil des Bausparkollektives ist und zur Zuteilungsmasse gehört, welche in erster Linie für ordentliche Zuteilungen sowie die Vergabe von Bauspardarlehen gedacht ist.
- Kündigungsvarianten mit langer Wartezeit werden von den meisten Bausparkassen kostenfrei offeriert, sodass es unabhängig von der Kapitalbindung zumindest keinen weiteren Nachteil für den Kunden gibt.
- Um die Verfügungsmöglichkeiten flexibler zu gestalten, bieten die meisten Bausparkassen jedoch auch eine Art „Express-Kündigung“ an, welche eine deutlich schnellere Auszahlung des Bausparguthabens vorsieht. Gegen Zahlung einer Gebühr, dem so genannten „Kündigungsdiskont“, können Bausparer ihren Bausparvertrag kündigen und ihr Guthaben auf diesem Weg bereits innerhalb von 10 bis 14 Tagen überwiesen bekommen.
Der Kündigungsdiskont wird im Regelfall prozentual berechnet und direkt vom vorhandenen Bausparguthaben abgezogen. Die meisten Bausparkassen fordern für eine sofortige Kündigung einen Abschlag in Höhe von 1,00 bis 2,50% des Bausparguthabens. Die Hinnahme einer derartigen Gebühr ist für den Kunden natürlich alles andere als optimal, denn je nach Bausparguthaben können schnell mehrere hundert Euro an Kosten entstehen und auf der anderen Seite werden die entstandenen Erträge des Bausparkontos natürlich stark geschmälert (insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase, welche für niedrige Guthabenverzinsungen bei den Bausparkassen sorgt, bricht oftmals ein großer Teil der einkalkulierten Zinserträge weg).
Mögliche Alternativen zur Kündigung eines Bausparvertrages
Da das „moderne Bausparen“ flexibler ist als so mach einer denkt, existieren zahlreiche Alternativen, welche man als Kunde unbedingt vor der Aussprache einer Vertragskündigung prüfen sollte.
- Wenn es um das Thema „Verfügbarkeit“ geht, so dreht sich beim Bausparen alles um die so genannte „Zuteilungsreife“ beziehungsweise die hierfür vorgesehene Bewertungszahl.
- Die Bewertungszahl drückt den „Sparverdienst“ eines jeden Bausparers aus und zeigt an, wann ein Kunde auf ordentlichem Weg über sein Bausparguthaben sowie den aufgebauten Darlehensanspruch verfügen kann.
- Grundsätzlich ist das Aussprechen einer Vertragsauflösung nur dann notwendig, wenn die vorgegebene Mindestbewertungszahl noch nicht erreicht wurde. Was man jedoch als Kunde nicht weiß und nicht unbedingt von jedem Bausparberater offen erwähnt wird: es existieren zahlreiche Möglichkeiten zur gezielten Erhöhung der Bewertungszahl – siehe Zuteilungsreif / Bewertungszahl.
Methoden, um eine höhere Bewertungszahl / schnellere Zuteilung des Bausparvertrags zu erreichen
Folgende Methoden können zur Steigerung der Bewertungszahl angewendet werden, damit ein Bausparvertrag ordentlich zugeteilt werden kann und nicht gekündigt werden muss:
- Teilung der Bausparsumme (kostenfrei mit dem zusätzlichen Vorteil, dass ein Teil der „gekauften“ Bausparsumme für die Zukunft bestehen bleibt und zu alten Konditionen weitergenutzt werden kann)
- Tarifwechsel beziehungsweise Variantenwechsel (jeder Tarif hat einen unterschiedlichen Bewertungszahlfaktor, welcher mit Blick auf die Zuteilungsreife ausschlaggebend sein kann. Die Möglichkeit ist innerhalb des gleichen Tariftableaus im Regelfall kostenfrei und bei einem kompletten Tarifwechsel kostenpflichtig. Es erfolgt die Berechnung eines Tarifwechselbetrags, welcher unterschiedlich hoch ausfallen kann)
- Durchführung einer Sonderzahlung zum gezielten Erlangen der Mindestbewertungszahl (hierfür sollte in Absprache mit dem zuständigen Bausparberater stets eine Zuteilungsberechnung erstellt werden)
- Beantragung einer Vorfinanzierung beziehungsweise eines Zwischenkredits (je nach Bausparkasse besteht dadurch die Möglichkeit, die „Wartezeit“ bis zum tatsächlichen Kündigungstermin zu überbrücken. Dazu liegen die Kosten aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase oftmals unter den Zinserträgen, welche während des Zeitraums entstehen – insbesondere dann, wenn ein Altvertrag mit hoher Guthabenverzinsung involviert ist)
Da Bausparberater aus dem Kundenwunsch „Kündigung“ häufig vertrieblichen Profit schlagen wollen, kann es durchaus passieren, dass ein Kunde eine konkrete Möglichkeit, beispielsweise die Teilung der Bausparsumme, nicht direkt angeboten bekommt. Zusätzlich zum persönlichen Gespräch ist es daher immer empfehlenswert, ebenfalls direkt beim Kundenservice der jeweiligen Bausparkasse anzurufen. Der vom Berater vorgeschlagene Weg kann in diesem Gespräch noch einmal „überprüft“ werden, um zu erfahren, ob es im nachhaltigen Interesse des Kunden wirklich die beste Vorgehensweise ist.
Tipps und Tricks rund um die Vertragsauflösung
Rund um das Thema „Bausparvertrag kündigen“ gibt es noch zahlreiche Tipps und Tricks, welche in unterschiedlichen Kundensituationen helfen können.
- Mit Blick auf den Wunsch einer sofortigen und möglichst verlustfreien Auszahlung des Bausparguthabens, gibt es zahlreiche Bausparkassen, welche die vom Kunden ausgesprochene Kündigung unter gewissen Umständen als Kulanzfall bearbeiten. Zu den Kulanzfällen zählen viele Bausparkassen beispielsweise Situationen, in denen der Kunde seit mindestens 12 Monaten ununterbrochen arbeitslos ist oder beispielsweise durch einen Unfall die volle Erwerbsunfähigkeit nachweisen kann.
- Darüber hinaus ermöglichen viele Bausparkassen beim Tod des Ehepartners eine gebührenfreie Sofortauszahlung (unter Umständen mit dem Kriterium, dass der Bausparvertrag im Vorfeld als „Gemeinschaftsvertrag“ auf den Namen beider Eheleute lief).
- Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt, welche rund um die Vertragsauflösung beachtet werden muss, ist die Tatsache, dass die Kündigung eines Bausparvertrages immer zur Folge hat, dass angesammelte Ansprüche auf staatliche Förderungen – die Wohnungsbauprämie sowie die Arbeitnehmersparzulage – verloren gehen. Dies ist ein sehr gravierender und natürlich nachteiliger Punkt, welcher für alle Verträge mit uneingeschränkter Bindungsfrist gilt (Vertragsabschluss nach dem 31.12.2008). Bei Verträgen, welche vor 2009 abgeschlossen wurden, beläuft sich die wohnwirtschaftliche Bindungsfrist der Wohnungsbauprämie auf sieben Jahre, sodass es nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit möglich ist, den Anspruch auf Förderung auch im Falle einer Kündigung zu erhalten.
- Bei der Arbeitnehmersparzulage gibt es eine derartige Frist jedoch nicht, weshalb diese Förderung nur im Falle einer ordentlichen Zuteilung zur Auszahlung gebracht werden kann. Da über Jahre angesammelte Prämienansprüche schnell 300, 400 oder sogar 500 Euro ausmachen können, sollte man insbesondere diesen Punkt im Zuge einer Vertragsauflösung bedenken.
Fazit: Die Kündigung eines Bausparvertrags hat viele Nachteile, und es gibt handfeste Alternativen
Es gibt verschiedene Situationen, in denen ein Kunde seinen Bausparvertrag kündigen will. Die Vertragsauflösung kann in Form von Gebühren sowie dem Wegfall von Ansprüchen auf staatliche Förderungen jedoch zahlreiche Nachteile mit sich bringen. Dies ist der Grund, weshalb man sich als Kunde vor der Kündigung unbedingt mit möglichen Kündigungsalternativen und verschiedenen, sprich unterschiedlichen Baufinanzierern auseinandersetzen sollte; siehe auch unseren Immobilienfinanzierung Test sowie den Text zum Thema Immobilienfinanzierung(en) vergleichen.
Das System des „modernen Bausparens“ ist flexibler als man denkt, sodass es auch bei einem zeitkritischen Geldbedarf einige Möglichkeiten gibt, um einen Bausparvertrag doch noch in die ordentliche Zuteilung zu bringen. Die wichtigsten Alternativen sind hierbei die Teilung der Bausparsumme, die Durchführung eines Tarif- beziehungsweise Variantenwechsels oder die Überweisung einer Sonderzahlung, welche dem Bausparvertrag zur gewünschten Zuteilungsreife verhilft. Beratungstermine zum Thema bei z.B. Schwäbisch Hall kann man hier vereinbaren.
Weiterführende Links im Web:
- Dr. Klein: Kann ich meinen Bausparvertrag kündigen wann ich will?
www.drklein.de/bausparvertrag-kuendigen-faq.html - Baufi24.de: Bausparvertrag vorzeitig beenden
www.baufi24.de/immobilienfinanzierung/den-bausparvertrag-vorzeitig-beenden/ - Verbraucherzentrale: Kündigungswelle der Bausparkassen wegen Niedrigzinsen
www.verbraucherzentrale.de/bausparkassen-kuendigungswelle - Verbraucherzentrale Bremen: Kündigung gut verzinster Bausparverträge – Fragen und Antworten
www.verbraucherzentrale-bremen.de/bausparvertraege-faq